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Datum: 18.12.2024

KAW versendet neue Gebührenbescheide

Ab dem 19. Dezember verschickt die KAW die neuen Gebührenbescheide, die für die Folgejahre gelten werden. Eine erfreuliche Nachricht: Die Gebühren der Rest- und Biomülltonnen für Privathaushalte konnten zum dritten Mal hintereinander leicht gesenkt werden. 

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 17. Dezember die neue Gebührensatzung mit Wirkung vom 01. Januar des nächsten Jahres beschlossen. Jetzt erhalten die Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Hausverwaltungen im Landkreis Hameln-Pyrmont in den kommenden Tagen Post von der KAW.

Die Bescheide basieren aus fertigungstechnischen Gründen auf einem Datenstand vom 25.11.2024. Später bei der KAW eingegangene Eigentums- oder Behälterveränderungen werden in gesonderten Bescheiden nachwirkend berücksichtigt und die geänderten Bescheide zugesendet.

Die neuen Abfallgebühren sind selbstverständlich auch hier auf unserer Internetpräsenz veröffentlicht und hier zu finden. 

Fragen zu den neuen Gebühren und Bescheiden beantwortet der KAW-Kundenservice gern unter kundenservice@kaw-hameln.de.