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Datum: 24.05.2023

Wichtige Hinweise zur Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren

Der kabellose Einsatz von Elektroenergie ist ausschließlich mit Batterien und Akkumulatoren möglich. Jenseits der Steckdose liefern Batterien (nicht wieder aufladbar) und Akkus (wieder aufladbar) Strom für immer mehr mobile Anwendungen.

Im Laufe der letzten Jahre hat sich die „Batteriewelt“ verändert. Es werden immer leistungsstärkere Geräte mit höherem Leistungsbedarf auf den Markt gebracht, die in der Regel über Lithium-Ionen-Akkus verfügen. Diese Akkus sind beispielsweise in Smartphones, Handys, Laptops, Haushalts-, Handwerks- und Gartengeräten (Staubsaugern, Bohrmaschinen, Rasenmähern), Spielzeugen, E-Autos, E-Bikes oder E-Scootern zu finden.

Bei ordnungsgemäßen Umgang stellen Lithium-Akkus kaum ein Sicherheitsrisiko dar. Doch kommt es immer wieder zu Brandfällen an Batterie-Sammelstellen. Diese geben Anlass, auf die zunehmenden Brandrisiken bei alten und beschädigten Akkus hinzuweisen.

Sicherheitsmaßnahmen im Umgang mit Lithium-Ionen-Akkus

Akkus sollen vor Stößen, Druckbelastung, Herunterfallen und Beschädigung, zu hohen oder zu niedrigen Temperaturen (Lagertemperatur aus der Betriebsanweisung ersichtlich) geschützt werden.

  • Akkus sollen nicht komplett entladen oder überladen werden
  • Billige Ersatz-Akkus verfügen oftmals nicht über den Sicherheitsstandard der Original-Akkus
  • Der Ladevorgang soll nach Möglichkeit immer in einem Raum mit funktionierendem Rauchmelder und bestenfalls unter Aufsicht stattfinden. Idealerweise sind dabei Akkus und Ladegerät in einem brandsicheren Metallbehältnis zu platzieren

Akkus sollten vor der Entsorgung von E-Geräten nach Möglichkeit aus dem Gerät herausgenommen und separat entsorgt werden. Besondere Vorsicht gilt bei beschädigten, ausgelaufenen, korrodierten Akkus und Batterien.

Ganz besonders im Fall von Lithium-Akkus ist es zur Vermeidung von Kurzschluss und Brand ratsam, die Pole der Batterien und Akkus mit Klebeband zu isolieren.

Für ausgediente, große Lithium-Ionen-Akkus, so genannte „Hochenergie-Akkus“, wie sie etwa in E-Bikes oder E-Scootern Verwendung finden, gelten die Vorschriften des Gesetzes über Industriebatterien. Hier sind die Verkäufer zur kostenlosen Rücknahme verpflichtet. Dies gilt auch bei Anbietern aus dem Internet.

Batterien und Akkus gehören nicht in den Hausmüll

Batterien und Akkus sind wegen ihres Ressourcen- und Schadstoffgehaltes fachgerecht zu entsorgen und gehören in keinem Fall in den Hausmüll. Sie sollen in erster Linie im Handel, überall wo Batterien zum Kauf angeboten werden, in die dort aufgestellten Sammelboxen abgegeben werden.