Eigenkompostierung
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Eigenkompostierung ist praktizierte Abfallvermeidung, da die im Haushalt und Garten anfallenden organischen Abfälle direkt vor Ort verarbeitet und in den Stoffkreislauf zurückgeführt werden.
Grundsätzlich sind im Landkreis Hameln-Pyrmont kompostierbare organische Küchen- und Gartenabfälle getrennt zu erfassen und zu verwerten. Eine Entsorgung kompostierbarer Abfälle über die Restmülltonne ist nicht zulässig.
Anerkennung als Eigenkompostierer
Wer sämtliche Bioabfälle aus Haushalt und Garten auf dem an die Müllabfuhr angeschlossenen Grundstück selbst kompostiert, kann auf schriftlichen Antrag bei der KreisAbfallWirtschaft als Eigenkompostierer anerkannt werden. Diesem Personenkreis wird weiterhin ermöglicht, Hecken-, Baum- und Strauchwerk zur Grünschnittabfuhr bereitzustellen oder auf dem Kompostplatz anzuliefern. Alle übrigen verwertbaren Bioabfälle sind in vollem Umfang selbst zu kompostieren.
Auf den Komposthaufen gehören:
Als Beispiele:
- Gemüseabfälle
- Obstreste
- Eierschalen
- Nussschalen
- ungekochte Lebensmittelreste
- gekochte Speisereste
- Teebeutel
- Kaffeesatz (auch mit Filter)
- Gebäck
- Brotreste
- Blumensträuße
- Topfpflanzen (ohne Topf)
- Rasenschnitt
- Vertikutierreste
- Laub und Nadeln
- zerkleinertes Astwerk und Zweige
- Heckenschnitt
- Wildkräuter
- Fallobst
Nicht auf den Komposthaufen gehören
Beispielsweise:
- Windeln
- Hygeneartikel
- Zigarettenfilter
- Illustrierte
- Tapeten
- Leder
- Staubsaugerbeutel
- Behandeltes Holz
- Bauschutt
Diesen Antrag auf Anerkennung als Eigenkompostierer können Grundstückseigentümer stellen, wenn auf ihrem Grundstück alle geeigneten Materialien unter Beteiligung sämtlicher Bewohner in vollem Umfang selbst kompostiert werden. Mieter wenden sich diesbezüglich bitte an ihre Vermieter.
Eine Gemeinschaftskompostierung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen kann ebenfalls anerkannt werden.
Zu bestimmten Jahreszeiten kann es bei Eigenkompostierern aufgrund der anfallenden Mengen zu Problemen kommen, wenn zum Beispiel viel Grasschnitt, Laub, Fallobst, Heckenschnitt oder Vertikutierreste anfallen. Diesen Eigenkompostierern wird auf Wunsch für einen begrenzten Zeitraum gegen Gebühr gern eine Saisonbiotonne bereitgestellt.