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Erschwerniszuschlag

Steht ein Abfallbehälter weiter als 10 Meter von der Straßengrenze oder dem nächstmöglichen Halteplatz des Entsorgungsfahrzeugs entfernt, so erhebt der Landkreis ergänzend zu den Gebühren einen monatlichen Zuschlag in Abhängigkeit von Behälter und Leerungsintervall.

Bei überdurchschnittlich langen oder schwierigen Transportwegen kann gemäß Abfallbewirtschaftungssatzung des Landkreises ein weiterer Zuschlag erhoben werden.

Weitere Informationen unter Behältergebühren.