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Schadstoffe

Besitzen trotz sachgemäßer Handhabung vielfach ein erhöhtes Gefahrenpotential gegenüber der Umwelt. Darum bereits beim Einkauf von Materialien auf die Inhaltsstoffe und deren mögliche Gefahren achten!

Schadstoffhaltige Produkte bitte nicht in die Mülltonne und natürlich auch nicht über Regenabläufe, Waschbecken und Toiletten in das Abwasser geben.

Mit den Schadstoffsammelstellen des Landkreises wird Ihnen ein ordnungsgemäßer Entsorgungsweg angeboten. Innerhalb der angegebenen Öffnungszeiten ist in Ihrer Gemeinde einmal im Monat die kostenlose Schadstoffabgabe möglich.

Was gehört in die Schadstoffsammlung?

Die folgenden Schadstoffe aus Haushalten können Sie bei den Schadstoffsammelstellen des Landkreises in Ihrer Gemeinde kostenlos abgeben:

  • Abbeizmittel, Abflussreiniger, Akkus, Alleskleber, Allzweckreiniger, Autobatterien, Autopflegemittel, Ammoniak
  • Backofenreiniger, Badreiniger, Batterien, Bleimennige, Bremsflüssigkeit
  • Chemikalien aus der Hobbywerkstatt
  • Desinfektionsmittel, Düngemittel
  • Elektrogeräte, Energiesparlampen, Entkalker, Entwickler, Entfroster (keine Annahme von Elektrogeräten am Standort Hameln/Dieselstraße 7!)
  • Farben, Fensterputzmittel, Fußbodenreiniger, Fleckenentferner, Frostschutzmittel,
  • Feuerlöscher
  • Glasreiniger, Grillreiniger
  • Halogenlampen, Haushaltschemikalien, Herdputzmittel, Holzschutzmittel, Hohlraumkonservierungsmittel (Auto), Härter
  • Insektenbekämpfungsmittel, Imprägnierungsmittel
  • Kalkentferner, Kaltreiniger, Kitte, Klebstoffe, Knopfzellen, Kunstharze, Künstliche Rinde (Lac Balsam)
  • Labor-Chemikalien, Lasuren, Laugen, Leime, Leuchtstoffröhren, Lacke, Lösungsmittel
  • Medikamente, Metallputzmittel, Mottenschutzmittel, lösemittelhaltige Möbelpflegemittel
  • Nagellackentferner, Natronlauge, Nitroverdünnung
  • Ofenreiniger, Ölfarben, Ölfilter, ölgetränkte Lappen
  • Pinselreiniger, Pflanzenschutzmittel, Foto-Chemikalien, Polsterpflegemittel, Parkettreiniger, PU-Schaumdosen, PCB/PCT-haltige Kondensatoren/Transformatoren
  • Quecksilberthermometer, Quecksilberlampen, Quecksilberschalter
  • Rostfleckenentferner, Rohrreiniger, Rostschutzmittel, Rostumwandler
  • Sanitärreiniger, Säuren, Schädlingsbekämpfungsmittel, Silberpflegemittel, Spachtelmassen, Spraydosen mit schädlichen Inhalten, Salmiak, Salmiakgeist
  • Terpentin und Terminersatz, Teppichkleber, Treibstoffreste
  • Unkrautbekämpfungsmittel, Unterbodenschutz
  • Verdünner
  • WC-Beckensteine, WC-Reiniger, Waschbenzin, Wasserkastenzusätze
  • Zementfarben, Zinksalbe, Zweikomponentenkleber

Weitere Hinweise

  • Verbrauchte Batterien werden auch vom Fachhandel zurückgenommen.
  • Batterien mit Säurefüllung werden im Pfandsystem gehandelt. Eine Abgabe über Schadstoffsammelstellen ist möglich, der Pfandbetrag wird dort nicht erstattet.
  • Die Höchstmenge der Einzelanlieferung darf den Inhalt eines Pkw-Kofferraumes nicht überschreiten. Einzelgebinde dürfen nicht mehr als 10 Kilogramm oder 10 Liter enthalten und müssen verschlossen sein.
  • Restentleerte Verpackungen bitte über den Gelben Sack entsorgen.

Sonderabfall-Kleinmengenentsorgung für Gewerbebetriebe

Auf den Schadstoffsammelstellen des Landkreises Hameln-Pyrmont können keine Sonderabfälle aus gewerblichen Unternehmen angenommen werden.

Kleinmengen von gefährlichen Abfällen sind bewegliche Sachen aus gewerblichen oder sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen, soweit davon jährlich nicht mehr als insgesamt 2.000 kg anfallen. 

Auskünfte zur Sonderabfall-Kleinmengenentsorgung aus gewerblichen Betrieben erhalten Sie von der Abfallberatung.