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Elektroschrott

Elektrogeräte gehören nicht in den Hausmüll! Neben vielen Wertstoffen sind auch Schadstoffe enthalten, die eine Aufbereitung bzw. Zerlegung in entsprechend zertifizierten Fachbetrieben erforderlich machen.

Elektrogeräte sind etnsprechend gekennzeichnet: Das Symbol für die getrennte Erfassung von Elektro- und Elektronikgeräten stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar.

Die Erfassung von Altgeräten aus privaten Haushalten darf gemäß den Vorgaben des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) nur von öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (hier: KreisAbfallwirtschaft Landkreis Hameln-Pyrmont), Vertreibern (Fachhandel) sowie Herstellern oder entsprechenden Bevollmächtigten vorgenommen werden. Von den zur Erfassung Berechtigten dürfen für die Sammlung und Rücknahme auch Dritte beauftragt werden.

Eine Abgabe bei Schrottsammlungen ist nicht zulässig

Immer wieder werden Straßensammlungen mit Wurfzetteln beworben, auch ein Zugriff auf im Rahmen der Sperrmüllabfuhr bereitgestellte Elektrogeräte wird beobachtet. Ein derartiger Zugriff ist nicht erlaubt und wird ordnungsbehördlich verfolgt. Wer derartige Vorgänge bemerkt, wird gebeten, dies der Abfallberatung der KAW per Telefon unter 05151 956130 oder 05151 953136 oder direkt dem Umweltamt beim Landkreis Hameln-Pyrmont unter 05151 9034304 oder 05151903 4307 mitzuteilen.

Reparatur oder Recycling - eine gute Lösung!

Vielfach sollen Elektro- und Elektronikgerätegeräte bereits entsorgt werden, obwohl sie noch einwandfrei funktionieren und in anderen Haushalten noch weiter genutzt werden könnten. Geben Sie solchen Geräten eine zweite Chance und bieten Sie diese in der Tageszeitung, in Gebrauchtwarenbörsen im Internet oder sozialen Einrichtungen zur Weitergabe an. Hierzu berät Sie gern unsere Abfallberatung.

Auch bei Defekten muss nicht gleich entsorgt werden, das gilt besonders für hochwertige Geräte von Markenherstellern. Viele Fachbetriebe sind in der Lage, Ihr Gerät wieder instand zu setzen. Das vermeidet Abfall und schont die Umwelt.

Entsorgung

Wenn Elektro- und Elektronikgeräte nicht mehr zu reparieren sind oder niemand eine Verwendung hat, gibt es verschiedene Möglichkeiten der Entsorgung.

Rücknahme über den Handel beim Neukauf eines Elektrogerätes

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) verpflichtet Vertreiber mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 Quadratmetern, bei der Abgabe eines neuen Gerätes, ein Altgerät der gleichen Geräteart am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe zurückzunehmen. Bei Auslieferung eines Neugerätes ist der Übergabeort für das Altgerät der private Haushalt.

Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 cm sind, sind in haushaltsüblicher Menge entweder im Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen, die Rücknahme darf nicht an den Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes geknüpft werden.

Einkauf übers Internet oder vergleichbare Wege

Bei einem Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, beispielsweise bei einem Einkauf im Internet, ist gemäß des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG) die Rücknahme durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer zu gewährleisten.

Entsorgungsmöglichkeiten bei der KreisAbfallWirtschaft

Auch die KreisAbfallWirtschaft bietet verschiedene Möglichkeiten der Übernahme von Elektro- und Elektronikgeräten an, zum Beispiel:

  • Abgabe auf dem Entsorgungspark Hameln im Rahmen der Öffnungszeiten,
  • Abgabe im Rahmen der Schadstoffsammlung an den bekannten Annahmestellen der Städte und Gemeinden
    (Achtung, in Hameln bei der Firma PreZero GmbH, Dieselstraße 7, erfolgt nur Annahme von Energiesparlampen, LED und Leuchtstoffröhren!) oder
  • Abholung im Rahmen der Sperrmüllabfuhr (gilt nicht für Energiesparlampen, LED und Leuchtstoffröhren).


Weitere Hinweise:

  • Batterien oder Akkus, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sind vor Abgabe zu entnehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen (Schadstoffsammlung, Batteriesammelbehälter im Handel). Eine getrennte Annahme auf dem Entsorgungspark Hameln ist ebenfalls möglich.
  • Der Endnutzer oder die Endnutzerin eines Elektro- oder Elektronikgerätes ist eigenverantwortlich für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Geräten zuständig.
  • Bei der Entsorgung von asbesthaltigen Geräten (beispielsweise Nachtspeicherheizgeräten) sind ein ordnungsgemäßer Abbau und eine ordnungsgemäße Verpackung der Geräte zu gewährleisten. Eine kostenlose Annahme von Altgeräten, die auf Grund einer Verunreinigung eine Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit von Menschen darstellen (asbesthaltige Nachtspeichergeräte) ist nicht möglich. Entsprechende Informationen hält die Abfallberatung bereit.
  • Eine Anlieferung von mehr als 20 Elektrogroßgeräten (Herde, Waschmaschinen, Kühlgeräte, Photovoltaik) bedarf der vorherigen Abstimmung mit der KreisAbfallWirtschaft.