Boden- und Bauschuttdeponien
Der Gesetzgeber schreibt grundsätzlich die genaue Trennung von aufbereitungsfähigem Bauschutt und Baustellenabfällen (insbesondere Beton, Ziegel, Fliesen, Keramik, Glas, Kunststoff, Metall) bereits an der Anfallstelle vor.
Auf Bauschutt- und Bodendeponien ist ausschließlich rein mineralischer, nicht wieder verwertbarer Bauschutt zugelassen. Zudem kann Bodenaushub ohne jegliche die Umwelt schädigende Beimengungen angeliefert werden. Aufbereitungsfähige, kernige Materialien sind einer Bauschuttaufbereitung zuzuführen.
Weiterführende Informationen zur Entsorgung von Baustellenabfällen erhalten Sie bei unserer Abfallberatung.
Vor der Anlieferung wird empfohlen, einen Liefertermin mit dem Deponiebetreiber abzustimmen. Folgende Deponien stehen im Landkreis zur Eigenanlieferung von Boden- und Bauschutt zur Verfügung:
Bodendeponie |
Coppenbrügge |
---|---|
Bodendeponie und |
Höfingen |
Boden- |
Coppenbrügge |
|
Hameln/Rohrsen und Haverbeck |
Annahme von Kleinmengen |
Entsorgungspark Hameln bis maximal 1,5 Kubikmeter |
Tipp: Weitere Informationen in unserer Broschüre Trennung und Entsorgung von Bauabfällen. |