Rücknahme über den Handel beim Neukauf eines Elektrogerätes
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) verpflichtet Vertreiber mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 Quadratmetern, bei der Abgabe eines neuen Gerätes, ein Altgerät der gleichen Geräteart am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe zurückzunehmen. Bei Auslieferung eines Neugerätes ist der Übergabeort für das Altgerät der private Haushalt.
Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 cm sind, sind in haushaltsüblicher Menge entweder im Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen, die Rücknahme darf nicht an den Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes geknüpft werden.