Einkauf übers Internet oder vergleichbare Wege
Bei einem Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, beispielsweise bei einem Einkauf im Internet, ist gemäß des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG) die Rücknahme durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer zu gewährleisten.