Sonderabfall-Kleinmengenentsorgung für Gewerbebetriebe
Auf den Schadstoffsammelstellen des Landkreises Hameln-Pyrmont können keine Sonderabfälle aus gewerblichen Unternehmen angenommen werden.
Kleinmengen von gefährlichen Abfällen sind bewegliche Sachen aus gewerblichen oder sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen, soweit davon jährlich nicht mehr als insgesamt 2.000 kg anfallen.
Auskünfte zur Sonderabfall-Kleinmengenentsorgung aus gewerblichen Betrieben erhalten Sie von der Abfallberatung.