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Entsorgung von befallenem Buchsbaum (Buchsbaumzünsler)

Im Landkreis Hameln-Pyrmont hat ein unbeliebter Geselle Einzug gehalten: Der Buchsbaumzünsler ist in den hiesigen Gärten angekommen. In vielen Gärten wird daher der Buchsbaum entweder zurückgeschnitten oder ganz entfernt. Zur Entsorgung des anfallenden Rückschnitts gibt die KAW die nachfolgenden lokalen Handlungsempfehlungen.

Entsorgung bei kleineren Mengen:

  • Über die Restabfall- oder die Biotonne
    Zeitnah ist bei diesen Entsorgungswegen eine Verarbeitung und effektive Behandlung der Materialien gesichert. Zusätzlich zur Restmülltonne können die gebührenpflichtigen Überschuss-Müllsäcke verwendet werden.
  • Anlieferung am Entsorgungspark Hameln
    Der Buchsbaum muss in verschlossene Säcke verpackt angeliefert werden. Die Annahme erfolgt am Wertstoffplatz über die brennbaren Abfälle gegen Gebühr.


Bei größeren Mengen (mehr als 10 Kubikmeter) besteht folgende Möglichkeit zur Entsorgung:

Eine kostenpflichtige Anlieferung bei der Müllverbrennungsanlage durch Gewerbe (aufgrund der großen Menge z. B. als Containergestellungen) ist möglich; der angelieferte Buchsbaum muss ebenfalls in verschlossenen Säcken verpackt sein.
Eine vorherige Anmeldung der Anlieferung muss bei der Müllverbrennungsanlage erfolgen.

Dringend abgeraten wird seitens der KAW von

  • der Verarbeitung des Rückschnitts in der Eigenkompostierung.
  • von der Anlieferung an einem der sieben Kompostplätzen.
    Dort ist eine sofortige Weiterverarbeitung des angelieferten Materials und eine vollständige Eliminierung des Schädlings nicht sichergestellt, auch der Transport zu den Kompostplätzen würde eher zu einer weiteren Verbreitung beitragen.
  • dem Bereitstellen des befallenen Buchsbaums zur Grünschnittabfuhr, da auch dieses Material zu den KAW-Kompostplätzen angeliefert wird.

Durch die vorgeschlagenen Wege zur Entsorgung soll die weitere Ausbreitung des Buchsbaumzünslers verhindert werden. Dazu ist es wichtig, den Entwicklungszyklus des Falters zu durchbrechen.

03.05.2024