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Rücknahmeverpflichtung von Elektro-Altgeräten im Handel

Seit nunmehr 2 Jahren, genauer seit dem 01. Juli 2022 sind Supermärkte, Discounter und größere Drogeriemärkte dazu verpflichtet kleine Elektrogeräte kostenlos zurücknehmen. Vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern ist diese Regelung immer noch nicht bewusst. 

Eine gesetzlich bindende Verpflichtung zur Rücknahme von Kleingeräten wie Wasserkocher, Rasierapparat, Smartphone und ähnlichen Kleingeräten gilt für solche Geschäfte, die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte zum Verkauf anbieten. Das kann also auch ein Lebensmittelgeschäft, Discounter oder Drogeriemarkt sein, wenn dort E-Geräte verkauft werden. Und das ist – deutschlandweit gesehen – ein großer Anteil der Geschäfte.


Hoffnung des Gesetzgebers

Erwartet wird, dass durch die vereinfachten Sammlungen im Handel die Erfassungsmengen an Altgeräten gesteigert werden. Denn durch diese vor 2 Jahren eingeführte Regelung kann die Entsorgung kleinerer Geräte ganz einfach mit dem Wocheneinkauf an den entsprechenden Stellen verbunden werden.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch zu wissen, dass es unabhängig davon ist, ob diese Geräte in den entsprechenden Geschäften ursprünglich gekauft wurden oder ob gleichzeitig ein neues Gerät erworben wird. Allerdings gilt die kostenlose Rücknahmeverpflichtung nur für jeweils 3 Kleingeräte, bei denen keine Seitenlänge mehr als 25 cm beträgt.

Schadstoffe und Wertstoffe sichern

Eine Vereinfachung der Rückgabe für Verbraucherinnen und Verbraucher ist wichtig, damit die in den Geräten enthaltenen Schadstoffe wie z. B. Weichmacher und Flammschutzmittel in Leitungen oder Kunststoffteilen, möglicherweise auch Schwermetalle wie Blei oder Quecksilber, gesichert und die ebenfalls enthaltenen Wertstoffe, wie beispielsweise Edelmetalle, zurückgewonnen werden. Diese sind – auf jedes einzelne Gerät bezogen – zwar nur in kleinen Mengen enthalten, aber auf die Gesamtmenge aller Geräte kommt hierbei einiges zusammen! Aber zur Rückgewinnung müssen die Altgeräte vor ihrer Verwertung bestmöglich separiert und gesammelt werden.

04.07.2024