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Datum: 16.01.2025

Getrenntsammlungspflicht bei Alt-Textilien ab 2025

Ab dem 01. Januar 2025 ist eine verpflichtende Getrenntsammlung von Alttextilien in Kraft getreten. Ziel ist es, die Möglichkeiten der Wiederverwendung oder des Stoffrecyclings zu sichern und zu fördern. Die KAW bittet trotzdem darum, dass auch ab 2025 weiterhin zwischen stark zerschlissenen oder verdreckten Textilien und noch verwendbarer, recyclebarer Kleidung unterschieden wird. Nicht mehr verwendbare Textilien können und sollten weiterhin über den Restmüll entsorgt werden – für andere gilt wie gewohnt der Altkleidercontainer.

Anders als auf den ersten Blick vermutet bedeutet die neue Regelung nicht, dass es generell verboten ist, seine verschlissenen Kleidungsstücke, verschmutzte Arbeitskleidung oder alte, zerrissene Putzlappen im Restmüll zu entsorgen. Derartige Textilien können weder einer Wiederverwendung in einem Second-Hand-Kaufhaus noch recycelt als Dämm- oder Ersatzfaserstoff eingesetzt werden und gehören in die Restmüll-Tonne. Diese werden von der KAW auch weiterhin über diesen Weg entsorgt.

Für hochwertige Kleidung und gut erhaltene Textilien jeglicher Art, also beispielsweise auch Bettwäsche oder Handtücher, muss der Weg jedoch zum Altkleider-Container führen. Diese Altkleider-Sammelcontainer sind an vielen Stellen im Landkreis aufgestellt. Eine aktuelle Auflistung der Containerstandorte finden Sie hier (Link setzen) auf unserer Homepage.

Hintergründe für die neue Regelung

Ein Hindernis bei der neuen Getrenntsammlungspflicht ist die sinkende Qualität vieler Textilien. Während Baumwollstoffe beispielsweise noch als Baumwollstäube in der Papierindustrie eingesetzt werden könnten, sind Mischgewebe aus minderwertigen Materialien, die oft bei „Fast-Fashion-Produkten“ verwendet werden, dafür nicht geeignet. Derartige Stoffe sind oft schwer recycelbar und eignen sich weder für den Second-Hand-Markt noch für hochwertiges Recycling. Bestehenden Recyclingkapazitäten sind ausgelastet und die Nachfrage nach Dämmstoffen und Putzlappen – Produkten, die aus minderwertigen Fasern hergestellt werden können – ist gesättigt.

Die EU will mit der neuen Richtlinie ein stärkeres Bewusstsein für sinnvollen Konsum schaffen. Gerade mit Blick auf diese EU-weite Einführung der getrennten Alttextilien-Sammlung werden die Mengen an minderen Qualitäten weiter ansteigen. Umso wichtiger also, dass Verbraucherinnen und Verbraucher weniger Kleidung kaufen und beim Kauf vor allem auf gute Qualität achten!

Zu den weiterhin notwendigen Schritten zur Verwirklichung einer echten Kreislaufwirtschaft gehört als weiteres beispielsweise noch die Umsetzung einer erweiterten Herstellerverantwortung in der Textilindustrie.

Und können wir es im Alltag umsetzen

Inzwischen gibt es neben diversen Second-Hand-Geschäften vor Ort natürlich auch verschiedene Gebrauchtwarenbörsen im Internet für die unterschiedlichsten Produkte – und natürlich auch für Kleidung, beispielsweise über die „vinted-App“. Einfach mal nachschauen und ausprobieren, egal ob Sie etwas verkaufen wollen oder selbst etwas suchen. Denn die Wiederverwendung und das Recycling ist für hochwertige Textilien immer die beste Wahl und soll auch weiterhin das erste Ziel sein. Dieses ist ein wichtiger Baustein zum Aufbau einer Kreislaufwirtschaft für Textilabfälle und die neue Getrenntsammlungspflicht eine Regelung für den Umweltschutz!