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Datum: 03.04.2025

Gefährdung durch Schadstoffe und Altbatterien bei der Müllabfuhr

Angesichts der aktuellen gesundheitlichen Schädigung von Mitarbeitenden der KreisAbfallwirtschaft am vergangenen Mittwoch als Ergebnis einer illegalen Entsorgung des verbotenen Insektizids „E 605“ im Rahmen der Restmüllabfuhr weist die KAW noch einmal mit Nachdruck auf die gebotenen Wege der Entsorgung von Problemabfällen hin:

Die Entsorgung von Schadstoffen über die Müllabfuhr ist generell verboten. Der richtige und einzige zugelassene Entsorgungsort ist immer die nächste Schadstoffsammelstelle in der Nähe!

Zu den Schadstoffen zählen beispielweise feste oder flüssige Pflanzenschutzmittel jeglicher Art, flüssige Farben, Lacke, Lösungs-, Desinfektions- und Reinigungsmittel, Klebstoffe, Holzschutzmittel, Altöl, Wasch- und Körperpflegemittel, Düngemittel und viele weitere chemische Verbindungen und Flüssigkeiten aus dem Haushalt, der Fahrzeugs- oder der Grundstückspflege.

Nicht nur die mögliche umweltgefährdende Wirkung der Schadstoffe zwingt zu einer getrennten Entsorgung über die dafür ausgewiesenen Sammelstellen. Wie der gesundheitsgefährdende Vorfall am zurückliegenden Mittwoch noch einmal eindrucksvoll belegt, gehen von illegal über die Müllabfuhr entsorgten Schadstoff-Abfällen schon bei der Bereitstellung im Abfallbehälter und auch später beim Transport mitunter erhebliche Gefahren aus:

„Durch nicht kalkulierbare und kontrollierbare Reaktionen der verschiedensten Chemikalien untereinander oder auch nur den bloßen Kontakt mit Feuchtigkeit in der Mülltonne oder im Sammelfahrzeug kann es zum Austritt giftigster Dämpfe oder auch zur Selbstentzündung der Abfälle kommen“, erklärt Dr. Tim Wegener, der stellvertretende Betriebsleiter der KAW. „Dies gefährdet nicht nur unsere Mitarbeitenden, sondern möglicherweise auch Beschicker und Passanten“, so Dr. Wegener.

Ein immer häufigerer Sonderfall bei der Selbstentzündung von gelagerten oder transportierten Abfällen entsteht zudem durch die sogenannten Lithium-Ionen-Akkus. Diese Kraftspender aus Smartphones, E-Bikes und vielen anderen Anwendungsbereichen haben in der Mülltonne überhaupt nichts zu suchen. Denn auch defekte Li-Ionen-Akkus neigen zur teilweise explosiven Selbstentzündung mit extrem hohen Temperaturen. „Hierdurch sind bundesweit schon diverse Müllfahrzeuge und Lagereinrichtungen in Brand geraten und haben neben erheblichen wirtschaftlichen Schäden auch Leben gefährdet, so Dr. Wegener. „Deswegen müssen ausgediente Batteriegeräte, Altbatterien und Altakkus, seien sie auch noch so klein, immer fachgerecht und sicher über die entsprechenden Sammelboxen im Handel oder über die Schadstoffsammelstellen entsorgt werden“.

Im Landkreis stehen für die umweltgerechte Entsorgung von Schadstoffen die bekannten 7 Schadstoffsammelstellen zur Verfügung. Einen Überblick zu den jeweiligen Standorten und Öffnungszeiten geben wir hier.