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Datum: 12.07.2023

Rücknahmeverpflichtung für Elektrogeräte im Handel

Seit dem 01. Juli letzten Jahres sind Supermärkte, Discounter und größere Drogeriemärkte verpflichtet, kleinere Elektrogeräte wie Wasserkocher, Rasierapparat, Smartphone und ähnliches  kostenlos zurückzunehmen. Diese Regelung ist nunmehr seit gut einem Jahr gültig, doch immer noch zu wenig bekannt. 

Durch die erweiterte Rücknahmeverpflichtung im Handel, in Supermärkten, in Lebensmitteldiscountern und großen Drogeriemärkten sollen Verbraucherinnen und Verbraucher es einfacher haben, alte Elektrogeräte zur Verwertung abzugeben. Zu den bis dahin geltenden Rücknahmestellen sind durch die Geschäfte viele neue hinzugekommen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch als Verbraucherin und Verbraucher zu wissen, dass es unabhängig davon ist, ob diese Geräte in den entsprechenden Geschäften ursprünglich gekauft wurden oder ob gleichzeitig ein neues Gerät erworben wird.

Eine Vereinfachung der Rückgabe ist wichtig, damit die in den Geräten enthaltenen Schadstoffe gesichert und die ebenfalls enthaltenen Wertstoffe, wie beispielsweise Edelmetalle, zurückgewonnen werden. Diese sind – auf jedes einzelne Gerät bezogen – zwar nur in kleinen Mengen enthalten, aber auf die Gesamtmenge aller Geräte kommt hierbei einiges zusammen! Und zur Rückgewinnung müssen die Altgeräte vor ihrer Verwertung bestmöglich separiert und gesammelt werden.

Im Falle der Lieferung eines Neugerätes muss der Händler bei Abschluss des Kaufvertrages über die Möglichkeiten der kostenlosen Altgeräterückgabe und kostenlosen Abholung des alten Geräts informieren und die Käuferin oder den Käufer nach der Absicht befragen, ob bei Auslieferung des neuen Geräts das alte Gerät zurückgegeben werden soll. Wenn das nicht gemacht wird, sollten Sie hierzu konkret nachfragen!