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Elektrogeräte

Elektroschrott

Elektrogeräte gehören nicht in den Hausmüll! Neben vielen Wertstoffen sind auch Schadstoffe enthalten, die eine Aufbereitung oder Zerlegung in entsprechend zertifizierten Fachbetrieben erforderlich machen.

Die Erfassung von Altgeräten aus privaten Haushalten darf gemäß den Vorgaben des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) nur von öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (hier: KreisAbfallwirtschaft Landkreis Hameln-Pyrmont), Vertreibern (Fachhandel) sowie Herstellern oder entsprechenden Bevollmächtigten vorgenommen werden. Von den zur Erfassung Berechtigten dürfen für die Sammlung und Rücknahme auch Dritte beauftragt werden.

Eine Abgabe an Schrottsammler/-innen ist ausdrücklich nicht zulässig!

Die KreisAbfallWirtschaft bietet verschiedene Möglichkeiten der Übernahme von Elektro- und Elektronikgeräten an:

  • Abgabe auf dem Entsorgungspark Hameln im Rahmen der Öffnungszeiten
  • Abgabe im Rahmen der Schadstoffsammlung an den bekannten Annahmestellen der Städte und Gemeinden
    Achtung: An der Schadstoffsammelstelle Hameln bei der Firma PreZero, Dieselstraße 7, erfolgt nur die Annahme von Energiesparlampen, LED und Leuchtstoffröhren!
  • Abholung im Rahmen der Sperrmüllabfuhr (gilt nicht für Energiesparlampen, LED und Leuchtstoffröhren).

Batterien oder Akkus (beispielsweise von Elektrowerkzeugen), die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sind vor Abgabe zu entnehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen (Schadstoffsammlung oder Batteriesammelbehälter im Handel).

Ausführlichere Informationen zum Thema Elektroschrott finden Sie hier.